Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Cargobull Parts & Serices GmbH                                                        für den Visual Remote Assistant (PartnerConnect /Salesforce) 

(1) Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("ANB") gelten für die Nutzung des Visual Remote Assistant, der von Cargobull Parts & Services GmbH, Siemensstr. 49, 48341 Altenberge, Deutschland (im Folgenden "wir") über die PartnerConnect-Plattform auf Basis von Salesforce-Technologie bereitgestellt wird.
(2) Der Visual Remote Assistant steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung, die von uns autorisiert wurden. Die Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(3) Der Visual Remote Assistant ist ein ergänzendes, unverbindliches Unterstützungstool und ersetzt nicht Vor-Ort-Inspektionen, gesetzliche Tests, Zertifizierungen oder gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen.

(1) Die Nutzung des Visual Remote Assistant erfordert vorherige Zustimmung dieser ANB per Zustimmung und Registrierung innerhalb von PartnerConnect. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
(2) Der Visual Remote Assistant ermöglicht es Servicepartnern, unverbindliche technische Unterstützung durch Video-, Bild- und/oder Audioübertragungen von unseren Mitarbeitern zu erhalten. Der Service dient ausschließlich als Hilfsmittel für die eigenständige Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und Wartungsarbeiten.
(3) Unterstützung wird ausschließlich unter folgenden Bedingungen geleistet:
a) Die Unterstützung beschränkt sich auf technische Bewertungen, mögliche Fehlfunktionen, Reparaturanweisungen und vergleichbare technische Informationen;
b) Der Nutzer bleibt allein für die Einsatzbereitschaft und Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen und Komponenten verantwortlich;
c) Der Nutzer bleibt allein für Arbeiten an genehmigungsrelevanten oder sicherheitskritischen Komponenten verantwortlich;
d) Jegliche Angaben gegenüber Dritten bezüglich des Zustands von Fahrzeugen oder Komponenten erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung;
e) Der Nutzer ist allein für die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
(1) Unsere Unterstützung ist unverbindlich. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für die Korrektheit, Vollständigkeit oder Eignung der über den Visual Remote Assistant bereitgestellten Informationen.
(2) Die Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die obligatorische Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(3) Der Nutzer soll uns gegen alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Visual Remote Assistant entschädigen, sofern diese Ansprüche dem Verantwortungsbereich des Nutzers zugeordnet sind.
(1) Der virtuelle Remote Assistant wird über PartnerConnect mit Salesforce-Technologie betrieben. Salesforce agiert ausschließlich als Anbieter technischer Plattformen.
(2) Wir sind nicht verantwortlich für die kontinuierliche Verfügbarkeit, technische Funktionalität oder fehlerfreien Betrieb der Salesforce-Plattform.
(3) Salesforce ist kein Vertreter oder stellvertretender Vertreter im Sinne von § 278 BGB.
Die Nutzung des Visual Remote Assistant ist im relevanten Dienstleistungs- oder Partnerschaftsvertrag enthalten und stellt keinen separaten Vergütungsanspruch dar.
 

(1) Der Nutzer gewährt uns ein einfaches, nicht übertragbares, unbegrenztes Recht, Bilder, Videoaufnahmen und Texte zu nutzen, zu speichern und zu verarbeiten, die über den Visual Remote Assistant übertragen werden, für Dokumentation, Qualitätssicherung, Schulung und interne Zwecke.
(2) Dies umfasst die Verarbeitung innerhalb von Salesforce-Systemen und durch verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG sowie beauftragte Dienstleister.
(3) Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Weitere Details sind in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt.

(1) Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit kündigen. Die Deaktivierung des Zugriffs oder die Löschung des Benutzerkontos stellt eine Beendigung dar.
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren (CISG) und den darauf befindlichen Normen des internationalen Privatrechts.
(2) Der ausschließliche Zuständigkeitsort ist Münster (Westph.), Deutschland, soweit rechtlich zulässig.